Fehlermeldung statt Unternehmensseite

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Die folgende Meldung stellt ein Ereignis dar, was mindestens einmal im Monat vorkommt. Bei der Erstellung oder bei der Übernahme einer Webseite ist immer eine Prüfung der alten Webseite wichtig. Es kommt auf die Linkstruktur und Inhalte an und ob diese übernommen werden sollten, da Google bereits viele Seiten indiziert. Wer dies nicht beachtet, kann sich bei Google ins eigene Fleisch schneiden. Wenn jedoch beim Aufruf der alten Webseite die Fehlermeldung “Forbidden” erscheint, dann ist hier nichts zu retten.
“Forbidden” – Es gibt keine Berechtigung auf das Verzeichnis zu zugreifen.
Ein Blick in das Web-Archiv zeigt interessante Einblicke in die Historie der Webseite. August 2015 wurde die Webseite das letzte Mal mit Inhalt angezeigt. Verwendet wurde das CMSJoomla“. Vermutlich wurde das System nicht regelmäßig mit Updates versehen, wodurch Sicherheitslücken nicht behoben worden sind. In der Verwaltung des alten Systemanbieters gab es noch eine Meldung und die Info, dass die Webseite wegen Missbrauchs gesperrt wurde. Zwei Jahre vergangen, bis die Webseite aus Ihrem “Forbidden”-Schlaf erlöst wurde. Wer eine Webseite in Eigenregie erstellt, pflegt und glaubt, dass dies alles einfach wäre, der täuscht sich. Die Werbung von großen Anbietern suggeriert hier eine falsche Welt. Was ein guter Service beinhaltet sollte, finden Sie auf unserer Seite unter www.knallblaumedia.de   Update: Alles eine Frage der Zeit: Noch am gleichen Tag kommt es eventuell zu einem neuen Rekordhalter: Vertrag gültig ab 03.03.2011.

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