BGH fällt Urteil: Bisheriger Cookie Hinweis genügt nicht mehr

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Lange gab es in Deutschland einen Sonderweg. Mit Einführung der DSGVO 2018 war klar: Das Ende naht.

2019 gab der EuGH eine Beurteilung ab, die in die Beratung des BGH eingeflossen ist. Am 28.05.2020 stieß der BGH die deutsche Cookie Lösung die Klippe herunter. Aber der Reihe nach.

Was sind Cookies?

Ein Cookie ([ˈkʊki]; englisch „Keks“) ist eine Textinformation, die im Browser auf dem Computer des Betrachters jeweils zu einer besuchten Website (Webserver, Server) gespeichert werden kann. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder im Browser von einem Skript (JavaScript) erzeugt. Der Webserver kann bei späteren, erneuten Besuchen dieser Seite diese Cookie-Information direkt vom Server aus auslesen oder über ein Skript der Website die Cookie-Information an den Server übertragen. Aufgabe dieser Cookies ist beispielsweise die Identifizierung des Surfers (Session ID), das Abspeichern eines Logins bei einer Internetanwendung wie Wikipedia, Facebook usw. oder das Abspeichern eines Warenkorbs bei einem Online-Händler. Ein häufiger Einsatzzweck ist das Webtracking von Nutzern[1] mit speziell präparierten Seiten. Der Begriff Cookie wird im Datenschutz auch als Synonym für Datenentnahme, Datenspeicherung, Datennutzung, Datenverwertung, Datenweitergabe wie auch Datenmissbrauch verwendet, unabhängig davon, ob dazu tatsächlich ein physischer Cookie verwendet wird oder andere Techniken eingesetzt werden.

Quelle: Wikipedia
Cookie-Hinweis

Welche Arten von Cookies gibt es?

Für den Einsatz einer Webseite werden unterschiedliche Arten gewählt. Dazu gehören unter anderem:

  • Essenziell (technische)
  • Externe Medien
  • Marketing
  • Statistiken

Die technischen Cookies gehören zur eigenen Webseite dazu. Beispielsweise werden darüber Warenkorbinformationen gespeichert. Für diese Art von Cookies gilt die neue Regelung nicht.

Cookies für externe Medien werden gesetzt, wenn zum Beispiel ein YouTube Video eingebunden wird. Beim Aufruf der Seite werden automatisch Daten an Google übermittelt, obwohl der Nutzer dies eventuell gar nicht möchte.

Cookies für Marketing und Statistiken werden für Werbung verwendet. Diese Cookies legen sich beim Aufruf einer Seite auf dem lokalen Computer ab und erlauben es den großen Marketing-Unternehmen wie Google oder Facebook umfassende Daten zu sammeln.

Vielen Nutzern ist dies nicht bewusst. Nennt man sensible Daten (Daten über die eigene Gesundheit) als Beispiel, ändert sich die persönliche Meinung meist in eine andere Richtung.

Wie sah der deutsche Sonderweg für Cookies bis jetzt aus?

Laut deutschem Gesetz reichte es aus, wenn dem Nutzer ein sogenannter Opt-Out ermöglicht wurde. Die Einverständniserklärung war durch die Nutzung der Seite automatisch eingeräumt. Wer der Datensammlung widersprechen wollte, konnte dies erst im Nachhinein. Technisch gesehen, wurden aber die wichtigsten Daten bereits an externe Dienstleister wie Google Analytics oder Facebook übermittelt. Folgender Hinweis erschien auf vielen Seiten.

Und jetzt? Cookies transparent einsetzen!

Mit Einzug der DSGVO 2016 war abzusehen, dass Cookies ins Visier genommen werden. Diverse Entwickler haben sich darüber Gedanken gemacht und Cookie-Programme entwickelt, die dem Nutzer individuelle Lösungen zur Verfügung stellen. Diese nennen sich in der Fachsprache Cookie-Consent-Tools:

Für unsere Webprojekte über WordPress nutzen wir Borlabs Cookie. Hierfür bieten wir innerhalb unseres Service- und Wartungsvertrags einen Leistungspunkt an.

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Fehlen mir Daten in der Statistik?

Ja. Wer bis jetzt Google Analytics oder andere Programme zur Analyse verwendet hat, wird beim Einsatz eines neuen Cookies Banners weniger Daten sehen. Für kleine Unternehmen ist das eventuell nicht so tragisch.

Erst bei der Interpretation und dem Wunsch nach Verbesserung der Informationen spielt dies eine Rolle. Jedoch muss man dazu sagen, dass nie 100 % der Besucher erfasst werden, da es auch noch andere Maßnahmen wie Werbeblocker und Einstellungen im Browser gibt.

Für eine grobe Einschätzung bleiben die Daten von Interesse.

Gibt es noch mehr zu beachten?

Ja. Wer bis jetzt das Thema Datenschutz auf seiner Webseite vernachlässigt hat, hat bereits seit 2016 Hausaufgaben zu machen. Dazu gehört eine aktuellen Datenschutzerklärung. Oder eine verschlüsselte Verbindung zum Server. Viele dieser Dinge sind leider immer noch nicht abgearbeitet.

Bin ich auf der sicheren Seite mit einem Cookie-Consent-Tool?

Absolute Sicherheit gibt es nie. Das Thema Datenschutz und Websites ist sehr heiß. Fast monatlich kommen neue Interpretationen und Urteile der aktuellen Rechtstexte hinzu. Wir sind der Meinung, dass eine Website nicht mehr ohne Fachkenntnisse zu betreiben ist.

Fazit

Für Webseitenbetreiber hat das neue Urteil erhebliche Auswirkungen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Wettbewerber und Anwälte bereits Ihre Vorlagen erweitern und gegen mangelhafte Cookie-Hinweise vorgehen werden.

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