Mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein Grundgerüst geschaffen, das weltweit seinesgleichen sucht.
Noch immer wird über die DSGVO diskutiert. Jedoch ist die Verordnung bereits 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Doch da hat es noch niemanden interessiert.
Kennen Sie eigentlich den Vorgänger der DSGVO? Ja richtig gelesen: Es gibt einen Vorgänger und dieser nennt sich „Bundesdatenschutzgesetz“. Das Gesetz trat bereits zum 1. Januar 1978 in Kraft.
Kein Grund zur Panik. Oder doch?
Also eigentlich kein Grund zur Panik, denn viel hat sich nicht geändert. Aber warum schalten kleine und mittelständische Unternehmen Ihre Webseite ab?
Es ist die Angst, dass hohe Bußgelder fällig werden, wenn ein Fehler in Bezug zur DSGVO auf der Webseite gefunden wird.
Erst die DSGVO und jetzt Cookies
Lange wurde über das Thema „Cookies“ in Deutschland debattiert, bis im Oktober 2019 der EuGH mehr Klarheit schaffte. Wenn Webseitenbetreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen können. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht mehr.
Diese Entscheidung muss noch vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil berücksichtigt werden. Derzeit ist noch unklar, wie die Anforderungen für einen Coockie-Banner in Zukunft aussehen werden.
Der Trend geht jedoch zu einem neuem Cookie Banner. Diese wurde seit Oktober 2019 bereits tausendfach eingesetzt und führt zu einer höheren Transparenz.
Erste Erfahrungswerte zeigen, dass der Nutzer zum Großteil einwilligt und somit auch zur Verbesserung der Webseite und den Diensten der Unternehmen aktiv beiträgt.
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